Wer einen Blick auf die Rückseite seines Führerscheins wirft, entdeckt häufig Einträge wie L 174 oder L 175. Viele Autofahrer fragen sich: Was bedeutet die Schlüsselzahl 174 oder 175 im Führerschein? Handelt es sich um eine zusätzliche Fahrerlaubnis oder um eine Einschränkung? In diesem Ratgeber erfahren Sie die genaue Bedeutung der Führerschein-Schlüsselzahlen 174 und 175, für wen sie gelten und welche Fahrzeuge Sie damit fahren dürfen.
Die Zahlen in Feld 12 Ihres Führerscheins sind sogenannte Schlüsselzahlen. Sie enthalten zusätzliche Informationen zu Ihrer Fahrerlaubnis und legen fest, welche Erweiterungen, Auflagen oder Beschränkungen gelten.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten unterschieden:
Die Schlüsselzahl 174 erweitert die Fahrerlaubnis der Klasse L.
Sie berechtigt zum Führen von:
Die Schlüsselzahl 174 findet sich häufig bei Fahrern, die ihren Führerschein nach älteren Fahrerlaubnisregelungen erworben und später in den EU-Kartenführerschein umgetauscht haben. Sie dient dazu, bestimmte Bestandsrechte zu erhalten, die mit den heutigen Führerscheinklassen nicht vollständig abgedeckt wären.
Die Schlüsselzahl 175 ist ebenfalls eine nationale Zusatzregelung zur Klasse L.
Sie erlaubt zusätzlich das Führen von:
Diese Schlüsselzahl erweitert den zulässigen Fahrzeugumfang innerhalb der deutschen Fahrerlaubnisregelungen.
Sie finden die Einträge auf der Rückseite des EU-Kartenführerscheins in Feld 12. Dort sind die jeweiligen Schlüsselzahlen neben der entsprechenden Führerscheinklasse eingetragen.
Steht beispielsweise L – 174 oder L – 175, gelten diese Zusatzberechtigungen ausschließlich für die Klasse L.
Je nach eingetragener Schlüsselzahl ergeben sich unterschiedliche Fahrberechtigungen.
Welche Fahrzeuge Sie tatsächlich fahren dürfen, hängt immer von Ihrer gesamten Fahrerlaubnis und den im Führerschein eingetragenen Klassen ab.
Nein. Die Schlüsselzahlen 174 und 175 sind nationale deutsche Schlüsselzahlen. Das bedeutet, dass diese Zusatzberechtigungen grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands gelten. Im Ausland werden sie nicht automatisch anerkannt.
Die Einträge sind überwiegend auf Übergangsregelungen und Bestandsschutz zurückzuführen. Wer seinen Führerschein nach älteren Vorschriften erworben hat und ihn später in den EU-Kartenführerschein umtauschen ließ, erhält häufig nationale Schlüsselzahlen, damit bereits bestehende Fahrberechtigungen erhalten bleiben. Neue Führerscheine enthalten diese Einträge in der Regel nicht mehr, sofern keine entsprechende Altberechtigung besteht.
Die Schlüsselzahlen L 174 und L 175 im Führerschein sind nationale Zusatzberechtigungen, die ausschließlich in Deutschland gelten. Während L 174 vor allem das Führen bestimmter Zugmaschinen und Anhängerkombinationen erlaubt, erweitert L 175 die Fahrerlaubnis zusätzlich auf bestimmte langsam fahrende Kraftfahrzeuge und Fahrzeuge bis 50 cm³. Wer diese Schlüsselzahlen im Führerschein findet, profitiert meist von Bestandsrechten aus älteren Führerscheinregelungen. Daher lohnt es sich, die Einträge genau zu kennen, um den Umfang der eigenen Fahrerlaubnis richtig einschätzen zu können.
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