Viele Menschen möchten einem guten Freund finanziell unter die Arme greifen oder Geld zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen verschenken. Dabei stellt sich häufig die Frage: Wieviel Geld darf ich steuerfrei an Freunde verschenken? Die Antwort hängt vom deutschen Schenkungssteuerrecht ab. Anders als bei engen Familienangehörigen gelten für Freunde deutlich niedrigere Steuerfreibeträge. Wer die gesetzlichen Regelungen kennt, kann unangenehme Überraschungen vermeiden und Schenkungen rechtssicher planen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Steuerfreibeträge für Freunde, welche Schenkungssteuer anfällt und wie Sie größere Geldgeschenke richtig handhaben.
Nach dem deutschen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gehören Freunde nicht zu den begünstigten nahen Verwandten. Deshalb beträgt der steuerfreie Freibetrag für Schenkungen an Freunde lediglich 20.000 Euro.
Das bedeutet:
Sie können einem Freund bis zu 20.000 Euro innerhalb von zehn Jahren steuerfrei schenken.
Erst wenn der Gesamtwert aller Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums den Freibetrag überschreitet, kann Schenkungssteuer anfallen.
Nach Ablauf der zehn Jahre beginnt der Freibetrag erneut.
Dieser Freibetrag gilt unabhängig davon, ob das Geschenk aus Bargeld, einer Banküberweisung oder anderen Vermögenswerten besteht.
Übersteigt die Schenkung den Freibetrag von 20.000 Euro, wird nicht der gesamte Betrag, sondern lediglich der übersteigende Teil versteuert.
Sie schenken einem Freund 35.000 Euro.
Schenkungsbetrag: 35.000 Euro
Steuerfreibetrag: 20.000 Euro
Steuerpflichtiger Betrag: 15.000 Euro
Nur diese 15.000 Euro werden bei der Berechnung der Schenkungssteuer berücksichtigt.
Freunde gehören steuerlich zur Steuerklasse III. Diese Steuerklasse hat im Vergleich zu Ehepartnern oder Kindern die höchsten Steuersätze.
Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem steuerpflichtigen Betrag und kann zwischen 30 % und 50 % liegen.
Je höher der Wert der Schenkung, desto höher kann die Steuerbelastung ausfallen. Daher lohnt es sich, größere Geldgeschenke sorgfältig zu planen.
Ja. Der Freibetrag von 20.000 Euro gilt für alle Schenkungen zusammen, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zwischen denselben Personen erfolgen.
Beispiel:
2026: 8.000 Euro
2028: 5.000 Euro
2032: 7.000 Euro
Die Gesamtsumme beträgt 20.000 Euro und bleibt vollständig steuerfrei.
Erst weitere Schenkungen innerhalb derselben Zehnjahresfrist können steuerpflichtig werden.
Grundsätzlich müssen Schenkungen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden, wenn sie steuerlich relevant sein können. Banken melden größere Vermögensübertragungen teilweise ebenfalls an die Behörden.
Auch wenn keine Steuer anfällt, kann eine Meldung erforderlich sein. Das Finanzamt prüft anschließend, ob der Freibetrag überschritten wurde und ob Schenkungssteuer festgesetzt werden muss.
Ja. Wer größere Vermögenswerte verschenken möchte, kann Schenkungen langfristig planen.
Beliebte Möglichkeiten sind:
Den Freibetrag alle zehn Jahre erneut nutzen.
Größere Beträge auf mehrere Zeiträume verteilen.
Frühzeitig eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.
Schenkungen sauber dokumentieren.
Durch eine gute Planung lassen sich unnötige Steuerzahlungen häufig vermeiden.
Ja. Dieser Betrag liegt unter dem Freibetrag von 20.000 Euro und bleibt grundsätzlich steuerfrei.
Ja. Allerdings ist nur der Freibetrag von 20.000 Euro steuerfrei. Der darüber hinausgehende Betrag kann der Schenkungssteuer unterliegen.
Ja. Jeder Beschenkte hat seinen eigenen Freibetrag von 20.000 Euro gegenüber dem jeweiligen Schenker innerhalb von zehn Jahren.
Wer in Deutschland Geld an Freunde verschenken möchte, sollte den steuerfreien Freibetrag von 20.000 Euro innerhalb von zehn Jahren kennen. Bis zu dieser Grenze fällt in der Regel keine Schenkungssteuer an. Werden höhere Beträge verschenkt, ist lediglich der übersteigende Teil steuerpflichtig. Da Freunde der Steuerklasse III angehören, können die Steuersätze vergleichsweise hoch ausfallen. Eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls die Unterstützung durch einen Steuerberater helfen dabei, größere Schenkungen steuerlich optimal zu gestalten und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.