Das „Vermieten“ eines Meisterbriefs ist in Deutschland rechtlich sensibel. Zulässig ist nur eine echte Anstellung oder verantwortliche technische Betriebsleitung durch einen qualifizierten Meister gemäß Handwerksordnung (HwO). Reine „Briefvermietung“ ohne tatsächliche Tätigkeit kann problematisch oder unzulässig sein.
Preislich bewegen sich echte Modelle mit verantwortlicher Meisterfunktion je nach Gewerbe, Umfang und Haftung oft in folgenden Bereichen: