Wichtig ist jedoch: 2028 ist nicht automatisch der Stichtag für sämtliche neuen Führerscheinregeln. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben zunächst in nationales Recht umsetzen. Viele Bestimmungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.
Eine wichtige Neuerung betrifft junge Fahrer. Das begleitete Fahren ab 17 soll europaweit stärker vereinheitlicht werden. Damit können junge Menschen früher mit dem Autofahren beginnen, müssen aber zunächst unter bestimmten Voraussetzungen von einer erfahrenen Begleitperson unterstützt werden.
Für Deutschland ist das besonders interessant, weil das begleitete Fahren bereits etabliert ist. Die EU-Regelungen können künftig für eine stärkere Harmonisierung innerhalb Europas sorgen.
Die Reform sieht außerdem strengere beziehungsweise einheitlichere Vorgaben für Fahranfänger vor. Ein Schwerpunkt liegt auf der Probezeit und der Verkehrssicherheit junger Fahrer.
Gerade in den ersten Jahren nach dem Führerscheinerwerb soll stärker berücksichtigt werden, dass Fahranfänger ein erhöhtes Unfallrisiko haben. Deshalb können bestimmte Verkehrsverstöße für junge Fahrer künftig besonders relevant sein.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Reform ist die Digitalisierung des Führerscheins. Der elektronische Führerschein soll langfristig einfacher über das Smartphone genutzt und innerhalb der EU anerkannt werden können.
Der klassische Kartenführerschein verschwindet dadurch nicht sofort. Vielmehr soll die digitale Variante zusätzlich verfügbar werden und den Alltag bei Kontrollen und Behördengängen erleichtern. Die neue Richtlinie enthält entsprechende Vorgaben für einen digitalen Führerschein.
Um die EU-Führerscheinreform ranken sich viele Gerüchte über verpflichtende medizinische Untersuchungen. Hier ist Vorsicht geboten: Es gibt nicht einfach eine pauschale Regel, nach der ab 2028 jeder Autofahrer automatisch regelmäßig zum Arzt muss.
Die neue EU-Richtlinie enthält Regelungen zur gesundheitlichen Fahreignung und zu entsprechenden Prüfverfahren. Wie diese Vorgaben konkret umgesetzt werden, hängt jedoch von den nationalen Regelungen ab. Deshalb sollte man zwischen politischen Forderungen, EU-Vorgaben und tatsächlich geltendem deutschem Recht unterscheiden.
Für die meisten Autofahrer bedeutet die Reform nicht, dass sie 2028 plötzlich einen neuen Führerschein machen müssen. Auch der bereits bestehende deutsche EU-Kartenführerschein bleibt grundsätzlich gültig, sofern keine anderen gesetzlichen Gründe dagegen sprechen.
Davon zu unterscheiden ist der bereits laufende Pflichtumtausch älterer Führerscheine. Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen innerhalb der EU schrittweise umgetauscht werden; spätestens bis zum 19. Januar 2033 soll der Umtausch abgeschlossen sein.
Die EU-Führerscheinreform 2028 steht vor allem für mehr Harmonisierung, Digitalisierung und Verkehrssicherheit. Besonders relevant sind der digitale Führerschein, neue Regeln für Fahranfänger und das europaweit stärker abgestimmte begleitete Fahren.
Wer bereits einen deutschen EU-Führerschein besitzt, muss deshalb nicht automatisch 2028 aktiv werden. Entscheidend ist, welche Regelung zu welchem Zeitpunkt in deutsches Recht umgesetzt wird. Die neue EU-Richtlinie bildet dafür den europäischen Rahmen.